Psychosomatische Kliniken: Spezialfall im Diagnosebereich der Neuropsychologie Teil 1

Bei der Frage nach der Fahrtauglichkeit speziell bei LKW-Fahrern mit und ohne
Gefahrgutschein, aber ohne Personenbeförderung (wobei die meisten einen
solchen besitzen), soll es Neurologen geben, die generell nach jeder Art von
kranialer Läsion des zentralen Nervensystems (Infarkte, SHT, SAB, ICB etc.) die Fahrtauglichkeit diesen Patienten auf unbeschränkte Zeit absprechen (damit ist natürlich auch die Berufsfähigkeit verbunden).

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob ein solches Vorgehen in dieser Ausschließlichkeit verständlich bzw. vertretbar ist. In dem nächsten Artikel wird versucht, diese Frage zu beantworten.

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