Psychosomatische Kliniken: Spezialfall im Diagnosebereich der Neuropsychologie Teil 2
Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (Fev) Anlage 4 gilt für Inhaber der Klassen C, C1, D, D1, DE, D1E und Fzf, also für LKW Fahrer und solche mit der Berechtigung zur Personenbeförderung: 1. für kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit: keine Eignung und auch keine bedingte Eignung, gleiches gilt für Erkrankungen und Verletzungen des Rückmarks, Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie und die Parkinsonsche [...]